▶ Bei einer Verkehrsschau durch die Verkehrsaufsicht wurde 2023 in Mühbrook wegen des Handlungsbedarfs bei zwei unübersichtlichen/unklaren Verkehrssituationen vom Kreis als Lösung „empfohlen,das gesamte Straßen und Wegenetz innerhalb der geschlossenen Ortslage als 30-Zone auszuweisen. Dementsprechend wäre die Vorfahrtsregelung einheitlich durch Grundregel im Sinne von § 8 StVO – Rechts-vor-Links – geregelt.“