Tempo30

Neuer Titel


JA oder NEIN

TEMPO 30 in der Gemeinde


▶ Bei einer Verkehrsschau durch die Verkehrsaufsicht wurde 2023 in Mühbrook wegen des Handlungsbedarfs bei zwei unübersichtlichen/unklaren Verkehrssituationen vom Kreis als Lösung „empfohlen, das gesamte Straßen und Wegenetz innerhalb der geschlossenen Ortslage als 30-Zone auszuweisen. Dementsprechend wäre die Vorfahrtsregelung einheitlich durch Grundregel im Sinne von § 8 StVO – Rechts-vor-Links – geregelt.“

Fragen zum Tempolimit an: tempo30@muehbrook.de


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